Praxisinformation • Termine • Behandlungskosten

Praxis Sprechzeiten


• Termine nur nach Vereinbarung

 


Erster Termin

• Für einen Ersttermin sollten Sie mindestens eine Stunde einplanen

• Bitte bringen Sie aktuelle Befunde mit (Laborwerte, etc.)

• Wenn Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie diese oder eine Aufstellung der momentanen Medikation zur Erstaufnahme mit

 

Liebe Patientin / Lieber Patient,
um Wartezeiten für Sie zu vermeiden plane ich für jeden Termin ausreichend Zeit ein.
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine möglichst frühe Mitteilung.


Behandlungskosten

In einem ausführlichen Gespräch erläutere ich Ihnen, die auf Sie, abgestimmte Therapieempfehlung.
Sie erhalten Informationen über Therapiedauer sowie ca. entstehende Kosten (Medikamenten- und Therapiekosten).

Privat versicherte Patienten & Beamte

Die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zum überwiegenden Teil.  Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich vesicherte Patienten / Selbstzahler

In der Regel werden die Heilpraktiker Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In diesem Fall trägt der Patient alle anfallenden Kosten / Selbstzahler.

Privatversicherte und gesetzlich Versicherte Patienten mit Zusatzversicherung für Heilpraktiker, erhalten eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese können Sie bei der Versicherung einreichen und abrechnen.

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